
Nach dem Einzug: Anmeldung beim Bürgeramt und alle Adressänderungen für Erstbezieher

Nach dem Einzug
Erst anmelden, dann Adresse ändern
Schritt für Schritt
Mit dem Schlüssel beginnt für Erstbezieher eine Frist: Binnen zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG). Bei Beste Umzug Unternehmen planen wir den Umzugstag so, dass Sie den Termin beim Bürgeramt rechtzeitig buchen können. Den Transport nennen wir nach der Besichtigung als Festpreis. Alle Leistungen für Ihren ersten Privatumzug finden Sie unter Privatumzug.
Zur Anmeldung brauchen Sie Ausweis oder Pass und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters – der Mietvertrag ersetzt sie nicht. Der Vermieter muss sie ausstellen (§ 19 BMG). Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 € (§ 54 BMG). Während Sie Termine erledigen, kümmern wir uns um Transport, Möbelaufbau und auf Wunsch die Halteverbotszone. Für Ihr Umzugsgut haften wir nach HGB.

Umzugstermin früh festlegen
Dann passt auch der Bürgeramtstermin
Steht der Umzugstag früh fest, buchen Sie den Termin beim Bürgeramt gleich passend – in Berlin über service.berlin.de oder die Behördennummer 115. Rufen Sie uns unter 01625978461 an: Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Festpreis-Angebot für Ihren Privatumzug. Fragen Sie auch nach den aktuellen Konditionen für Erstbezieher.
Angebote nach Aufwand, Terminlage und gewünschtem Leistungsumfang individuell verfügbar.

Was wir Ihnen am Umzugstag abnehmen
Mehr Zeit für Termine
In den ersten zwei Wochen nach dem Einzug sammeln sich bei Erstbeziehern Termine: Bürgeramt, Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber. Wir übernehmen den Teil, der Kraft und Zeit kostet – Tragen, Transport, Möbelaufbau. Den Preis nennen wir nach der Besichtigung als Festpreis; für Ihr Umzugsgut haften wir nach HGB (620 € je Kubikmeter), eine Zusatzversicherung gibt es auf Wunsch. Wir kommen aus Berlin, Stromstraße 21, und fahren bundesweit – für einen Fernumzug gilt die Meldefrist genauso wie innerhalb der eigenen Stadt.
Halteverbotszone
Möbelaufbau
Packservice
Fernumzug
Wer Ihre Adresse braucht
Nach der Anmeldung beim Bürgeramt informieren Sie diese Stellen. Vieles geht online; die Reihenfolge lohnt sich, weil manche Stellen eine Meldebestätigung sehen wollen. Bewahren Sie diese deshalb gut auf.
Bürgeramt
Bank und Arbeitgeber
Krankenkasse und Versicherungen
Rundfunkbeitrag
Nachsendeauftrag
Fahrzeug
Beiladung: flexibel liefern lassen

Die
neue Adresse melden
In diesem Teil unserer Reihe geht es um die ersten zwei Wochen nach dem Einzug: die Anmeldung beim Bürgeramt, die Wohnungsgeberbestätigung und alle Stellen, die Ihre neue Adresse brauchen. In Berlin buchen Sie den Termin über service.berlin.de oder die 115; mit Online-Ausweis und BundID geht die Anmeldung für Volljährige auch online. Was der Vermieter dafür ausfüllen muss, steht im Beitrag Wohnungsgeberbestätigung.
Anmeldung binnen 14 Tagen
Unterlagen für das Bürgeramt
Adressänderung bei Verträgen


Häufige Fragen zu Anmeldung und Adressänderung
Vor der Anmeldung: Übergabe, Schlüssel und Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsübergabe ist der Moment, in dem Sie bekommen, was Sie für die Anmeldung brauchen. Halten Sie im Übergabeprotokoll die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser fest, ebenso vorhandene Mängel wie Kratzer oder defekte Steckdosen, und fotografieren Sie jeden Raum. Bitten Sie den Vermieter am selben Tag um die Wohnungsgeberbestätigung: Er muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen (§ 19 BMG). Ohne sie nimmt das Bürgeramt die Anmeldung in der Regel nicht an – der Mietvertrag allein reicht nicht.
Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten. Sie dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses; der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 BGB). Bewahren Sie alle Zahlungsbelege auf und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten bei der Rückzahlung nach Mietende.
Die ersten zwei Wochen: Bürgeramt, Ausweis und Adressänderungen
Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an (§ 17 BMG). In Berlin geht das in jedem Bürgeramt mit Termin über service.berlin.de oder die 115; die Anmeldung kostet keine Gebühr. Mitbringen: Ausweis oder Pass und die Wohnungsgeberbestätigung. Die neue Anschrift wird dabei direkt im Personalausweis eingetragen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 € (§ 54 BMG).
Danach folgen Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen und der Rundfunkbeitrag. Ihre Steuer-ID bleibt dieselbe. Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post leitet Briefe weiter, die noch an die alte Adresse gehen. Nutzen Sie unseren Privatumzug-Service, damit die Möbel stehen, während Sie Termine erledigen. So ist nach zwei Wochen nicht nur die Wohnung eingerichtet, sondern auch die Adresse überall richtig.
Was der Umzug in die erste Wohnung kostet
- 1-Zimmer-Wohnung: ab 344 €
- 2-Zimmer-Wohnung: ab 609 €
- 3-Zimmer-Wohnung: ab 899 €
- 4-Zimmer-Wohnung: ab 1.279 €
- Haus/Villa: individuelles Angebot
- Fernumzüge: ab 3,85 €/km
Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung, um den Festpreis für Ihren Umzug zu erfahren.
Etage, Aufzug, Strecke: die Preisfaktoren
Der Preis für Ihren Umzug hängt vor allem vom Volumen Ihres Hausstands und der Entfernung zwischen den Wohnorten ab – ab 3,85 €/km kalkulieren wir transparent. Auch die Etage und das Vorhandensein eines Aufzugs sowie eine benötigte Halteverbotszone wirken sich auf die Kosten aus. Zusatzleistungen wie Möbelmontage oder Beiladung können den Preis individuell verändern.
Leistungen, die Ihnen Zeit verschaffen
Was Sie abgeben, schafft Zeit für Bürgeramt und Verträge.
| Entrümpelung | Alte Möbel und Sperrmüll fachgerecht entsorgt. |
| Privatumzug | Sorgenfrei in die neue Wohnung. |
| Beiladung | Günstige Mitfahrgelegenheit für Ihr Hab und Gut. |
| Firmenumzug | Betriebsumzüge ohne lange Ausfallzeiten. |
| Möbeltransport | Schneller Transport einzelner Möbelstücke. |
Umzug mit Montage – inklusive fachgerechtem Auf- und Abbau.
Anmeldung nach einem Umzug in eine andere Stadt
Ziehen Sie für die erste Wohnung in eine andere Stadt, melden Sie sich dort bei der Meldebehörde an – die Frist von zwei Wochen gilt bundesweit. Wir kommen aus Berlin (Stromstraße 21) und fahren bundesweit; mehr unter Fernumzüge, Ziele in der Standorte-Übersicht.
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