
Berufsbedingter Umzug: welche Kosten Sie steuerlich geltend machen

Ratgeber für Berufstätige · Teil 8
Umzug wegen des Jobs: was das Finanzamt anerkennt
Werbungskosten
Wer für einen neuen Job umzieht, kann die Kosten meist als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist, dass der Umzug beruflich veranlasst ist – etwa durch einen Arbeitgeberwechsel, eine Versetzung oder weil sich der tägliche Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt. Ein Festpreis-Umzug mit ordentlicher Rechnung macht den Nachweis einfach.
Auf unserer Rechnung stehen die Leistungen einzeln – Transport, Packen, Montage. Über unsere Leistungen zum Privatumzug sehen Sie, was wir übernehmen. Bezahlen Sie per Überweisung, denn für den Steuerabzug nach § 35a EStG ist das Pflicht. Heben Sie Angebot, Rechnung und Überweisungsbeleg zusammen mit Arbeitsvertrag oder Versetzungsschreiben auf. Für Ihr Umzugsgut haften wir nach HGB, eine Zusatzversicherung gibt es auf Wunsch.

Festpreis mit Rechnung fürs Finanzamt
Leistungen einzeln ausgewiesen
Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot, später eine Rechnung mit den einzelnen Leistungen – wichtig für Werbungskosten oder § 35a EStG. Rufen Sie uns unter 01625978461 an und vereinbaren Sie einen Termin. Steuerberatung leisten wir nicht.
Angebote nach Aufwand, Terminlage und gewünschtem Leistungsumfang individuell verfügbar.

Was wir für Ihre Steuererklärung liefern
Rechnung statt Quittung
Für die Steuer zählt der Beleg. Deshalb erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot und eine Rechnung, auf der Transport, Packen, Montage und Material einzeln stehen. Die Zahlung per Überweisung ist für den Abzug nach § 35a EStG Voraussetzung. Für Ihr Umzugsgut haften wir nach HGB. Steuerberatung leisten wir nicht – für Ihren Einzelfall fragen Sie am besten einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Packservice
Schriftliches Angebot
Möbelmontage
Möbeltransport
Sechs Punkte für die Steuererklärung
Ob der Umzug beruflich oder privat war, entscheidet über den Weg in der Steuererklärung. Diese sechs Punkte sollten Berufstätige kennen – die Einzelfallprüfung übernimmt ein Steuerberater.
Berufliche Veranlassung
Direkte Kosten
Pauschale
Doppelte Miete
Erstattung vom Arbeitgeber
Privater Umzug
Beiladung – auch steuerlich belegt
Für kleine Mengen, etwa zur Zweitwohnung am neuen Arbeitsort, bietet sich eine Beiladung an. Auch dafür erhalten Sie eine Rechnung – beim berufsbedingten Umzug zählt sie wie jeder andere Transport zu den Werbungskosten.

Steuer
und Umzug – die wichtigsten Fragen
Im achten Teil unserer Reihe geht es um das Geld nach dem Umzug: Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst, welche Kosten sind Werbungskosten, was gilt bei einer Erstattung durch den Arbeitgeber, und was bleibt bei einem privaten Umzug? Wer für einen neuen Job die Stadt wechselt, findet mehr zum Fernumzug unter Fernumzüge. Ziele mit eigener Seite finden Sie unter Standorte.
Beruflich oder privat?
Was auf die Rechnung gehört
Wenn die Firma umzieht


Häufige Fragen zu Steuer und Umzug
Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?
Das Finanzamt erkennt Umzugskosten als Werbungskosten an, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Typische Fälle sind ein neuer Arbeitgeber, eine Versetzung oder der erste Job nach der Ausbildung. Auch wenn sich der tägliche Arbeitsweg (hin und zurück) um mindestens eine Stunde verkürzt, gilt das nach der Rechtsprechung des BFH in der Regel als beruflicher Grund; überwiegen private Gründe, kann es trotzdem scheitern.
Halten Sie den Grund schriftlich fest: Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder eine Routenplanung für alte und neue Fahrzeit. Mit einem Festpreis-Umzugsservice haben Sie dazu eine eindeutige Rechnung.
Welche Kosten zählen – und welche Belege Sie brauchen
Bei einem beruflichen Umzug zählen Spedition, Packmaterial, Fahrtkosten zur neuen Wohnung, Maklerkosten für eine Mietwohnung und doppelte Miete für eine Übergangszeit; für sonstige Auslagen gibt es eine Pauschale nach dem Bundesumzugskostengesetz, deren Höhe das BMF festlegt. Erstattet der Arbeitgeber etwas, ist das bis zur Höhe der abziehbaren Kosten steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG). Alle Details im Beitrag Umzugskosten steuerlich absetzen.
War der Umzug privat, können Sie 20 % der Arbeitskosten der Umzugsfirma nach § 35a EStG abziehen – nur mit Rechnung und Überweisung. Wir weisen die Leistungen auf der Rechnung einzeln aus.
Umzugskosten: Was Sie erwartet
| Wohnungstyp | Preis |
|---|---|
| 1-Zimmer-Wohnung | ab 369 € |
| 2-Zimmer-Wohnung | ab 589 € |
| 3-Zimmer-Wohnung | ab 889 € |
| 4-Zimmer-Wohnung | ab 1.279 € |
| Haus/Villa | individuelles Angebot |
| Fernumzug | ab 4,20 €/km |
Sie möchten mehr erfahren? Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Besichtigung.
Was den Rechnungsbetrag bestimmt
Größere Volumen bedeuten mehr Aufwand, ebenso wie eine weite Entfernung (ab 4,20 €/km). Ohne Aufzug wird das Tragen in höhere Etagen aufwendiger. Eine reservierte Halteverbotszone erleichtert den Ablauf vor Ort. Mit Möbelmontage und Beiladung lässt sich der Service erweitern.
Leistungen, die auf der Rechnung stehen
Jede dieser Leistungen steht einzeln auf Angebot und Rechnung – wichtig für die Steuererklärung.
- Firmenumzug
- Ihr Büroumzug ohne lange Ausfallzeiten. Firmenumzug
- Möbeltransport
- Sicherer Transport wertvoller Einrichtungsgegenstände. Möbeltransport
- Privatumzug
- Der Umzug in Ihr neues Zuhause – entspannt und geplant. Privatumzug
- Entrümpelung
- Schnelle Räumung überflüssiger Gegenstände. Entrümpelung
- Beiladung
- Kosteneffizient dank gemeinsamer Ladung. Beiladung
- Umzug mit Montage
- Wir montieren Ihre Möbel fachgerecht. Umzug mit Montage
Aus Berlin bundesweit – für den neuen Job
Ob Nah- oder Fernumzug für den neuen Job: Wir kommen aus Berlin (Stromstraße 21) und fahren bundesweit. Ziele mit eigener Seite in der Standorte-Übersicht; für längere Strecken lesen Sie unsere Seite zu Fernumzüge.
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